Einschulung

Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis zum 30. September dieses Jahres 6 Jahre alt werden. Diese Kinder müssen in jedem Fall an der Schule angemeldet werden.

Ist eine Zurückstellung nötig oder wird der Einschulungskorridor in Anspruch genommen, so muss dies der Sprengelschule schriftlich mitgeteilt werden. Stichtag hierfür ist der 10. April oder - falls dieses Datum auf ein Wochenende oder einen Feiertag fallen sollte - der erste darauffolgende Werktag.

 

Vgl. homepage des bayerischen Kultusministeriums:

"Die Regelung zur Umsetzung des Einschulungskorridors sieht vor, dass für Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, der Beginn der Schulpflicht durch eine schriftliche Mitteilung der Erziehungsberechtigten um ein Jahr nach hinten verschoben werden kann (vgl. Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen - BayEUG).

Da diese Kinder aber zunächst potenziell schulpflichtig werden, durchlaufen sie das Anmelde- und Einschulungsverfahren an den Schulen ebenso wie alle anderen Kinder (vgl. § 2 Grundschulordnung – GrSO) und es ergeben sich insoweit keine Änderungen.

Wir erachten es als sinnvoll und notwendig, dass die Erziehungsberechtigten vor ihrer endgültigen Entscheidung auch eine Einschätzung der Schule zum Entwicklungsstand, einem etwaigen Förderbedarf des Kindes und zu den Fördermöglichkeiten an der Schule erhalten, um diese in ihre Entscheidung einbeziehen zu können.

Ein altersgerechtes Einschulungsscreening und ein sensibles und verantwortungsbewusstes Vorgehen der Schulleitung bzw. der Lehrkräfte, die mit der Schulanmeldung und dem Aufnahmeverfahren betraut sind, wird seitens der Schulen gewährleistet.

Auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse berät die Schule die Erziehungsberechtigten und spricht eine Empfehlung hinsichtlich der Einschulung aus. Die Erziehungsberechtigten haben somit keine Entscheidungsfreiheit darüber, ob sie das Anmelde- und Einschulungsverfahren durchlaufen wollen. Dies gilt auch dann, wenn sie sich bereits entschieden haben sollten, vom Einschulungskorridor Gebrauch zu machen und ihr Kind erst zum darauffolgenden Schuljahr einschulen zu lassen." (s. Kultusministerium stellt Einschulungskorridor und Haushaltsplan 2019/20 vor (bayern.de) vom 30.01.2023)

Vgl. auch:

www.freistaat.bayern.de

Vorzeitige Einschulung

Anträge auf vorzeitige Einschulung sind bis März an der Sprengelschule zu stellen.

vgl. GrSO: § 2 Anmeldung und Aufnahme - Bürgerservice (gesetze-bayern.de)

Erforderliche Unterlagen

Kopien

- der Geburtsurkunde

- ggf. Sorgerechtsbeschluss

 

Nachweis über

- Schuleingangsuntersuchung (bis spätestens Schulbeginn)

- Masernschutzstatus

 

Die für die Schulanmeldung nötigen Formulare erhalten Sie von der Verwaltung der Grundschule.

Die bayerische Grundschule

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